Urteil: Anhänger nie ohne Warnschild

Ohne das Warnschild „Anhänger schwenkt aus“ am Fahrzeugheck sollten Fahrer langer Gespanne nicht den Motor starten. So urteilte das Kammergerichts Berlin (Az. 12 U 28/04). Schwenkt der Hänger beim Abbiegen aus, kann sonst eine Kollision mit einem nachfolgenden Wagen teure Folgen haben.

Im konkreten Fall war ein Berliner Lkw-Fahrer eben ohne dieses Schild an seinem Anhänger unterwegs gewesen. Beim Abbiegen nach links auf einer zweispurigen Straße krachte es dann: Der Fahrer eines nachfolgenden Audis versuchte sich noch flink rechts an dem langsam rollenden Lastwagen vorbeizufahren. Das Fahrzeug stieß mit dem Anhänger zusammen.

Der Audi-Fahrer wollte aber nicht auf dem Schaden sitzen bleiben und monierte das fehlende Warnschild. „Völlig zu recht“, befanden die Berliner Richter. Es ist Sache des Gespann-Fahrers, dafür Sorge zu tragen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch einen ausschwenkenden Hänger gefährdet werden, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. Dennoch muss der Lkw-Fahrer in diesem Fall nicht für den gesamten Schaden aufkommen, denn steht in jeder Fahrtrichtung nur ein Fahrstreifen zur Verfügung, muss der Fahrer eines Gespanns nicht mit rechts vorbeifahrenden Autos rechnen.

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