Urteil: Autoversicherung zahlt nicht bei Fremdschaden durch Garagentor

Nicht für jeden Schaden an einem fremden Auto, den ein Pkw-Fahrer am Steuer seines eigenen Gefährts verursacht, hat dessen Fahrzeugversicherung aufzukommen.

Trotz der so genannten „Benzinklausel“, nach der eigentlich alle aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herrührenden Schäden von einer privaten Haftpflichtversicherung nicht erfasst werden, muss sie doch mitunter statt des Autoversicherers einspringen. So hat jedenfalls das Amtsgericht Frankenberg/Eder entschieden (Az. 6 C 204/08).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, verwechselte der Besitzer eines Hauses mit Doppelgarage beim Weg zu seinem in der Garage stehenden Auto die Tasten der Funkfernsteuerung für den automatischen Toröffner. Dadurch klappte nicht sein Tor auf, sondern das der Garage für den Wagen seiner Frau nebenan vor dem gerade der Wagen eines Hausbesuchers stand. Die Reparaturkosten in Höhe von 993,75 Euro wollte der geschädigte Halter nun von der Haftpflichtversicherung des Hausbesitzers ersetzt haben.

Der Haftpflichtversicherer allerdings verweigerte die Zahlung und gab den Schwarzen Peter unter Berufung auf die „Benzinklausel“ an die Autoversicherung weiter. Dem widersprach das hessische Amtsgericht. Das Öffnen eines Garagentores stelle keinen Gebrauch des Fahrzeugs dar, sondern die Nutzung der nicht zu diesem gehörenden Fernsteuerung des Garagentores. Und die lässt sich, wie der Fall ja gezeigt habe, völlig unabhängig von der beabsichtigten Nutzung des Fahrzeugs bedienen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

BYD lässt die Drohnen fliegen

BYD lässt die Drohnen fliegen

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Leistung und Ausstattung relativieren den Preis

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

Vorschau: Eine volle, aber etwas unsichere Woche

zoom_photo

Nach den Cookies geht die Fahrt weiter.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Impressum