Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Einer Familie steht staatliche Hilfe bei der Beschaffung eines behindertengerechten Pkw als Leistung der Eingliederungshilfe auch dann zu, wenn es sich bei dem Betroffenen um ein Kind handelt, für das eine Teilnahme am Arbeitsleben noch nicht in Frage kommt. Die Voraussetzungen der entsprechenden Sozial-Verordnung sind bereits erfüllt, wenn der Bedürftige für seine Lebensgestaltung insgesamt zwingend auf ein solches Fahrzeug angewiesen ist. Sie sind nicht auf die Verpflichtung zu beschränken, tagtäglich möglichst problemlos einen Arbeitsplatz aufsuchen zu müssen. Das hat das Sozialgericht München betont (Az. S 48 SO 485/10).
Wie die Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, ging es in der Auseinandersetzung um den Antrag eines auf einem abgelegenen Bauernhof lebenden Elternpaares, Hilfen zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges für den Sohn zu erhalten. Der inzwischen Zehnjährige ist mit einer schweren Fehlbildung des Unterkörpers zur Welt gekommen und wird lebenslang auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Das bisherige Familienfahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, weshalb die Eltern um Unterstützung bei der Beschaffung eines behindertengerechten Autos baten. Das wurde von der Sozialbehörde abgelehnt, da solche Hilfen grundsätzlich nur dann gewährt würden, wenn sie zur Eingliederung in das Arbeitsleben erforderlich seien. Das träfe bei dem betroffenen Kind nicht zu.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn das behinderte Kind nur mit Hilfe des Autos seiner Eltern den Nahbereich verlassen und sich außerhalb der Wohnung über längere Strecken bewegen kann, sofern dieses Bedürfnis ein regelmäßiges ist und gerade aus Gründen besteht, die der gesamten Lebensführung und damit auch der zukünftig arbeitsmäßigen Eingliederung dienen. Dazu gehören Einkaufsfahrten, Verwandtenbesuche, die Teilnahme am Gottesdienst, Restaurantbesuche, Familienausflüge, aber auch Arzttermine, Behördengänge sowie die Pflege sozialer Kontakte mit Gleichaltrigen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um keinen höheren Bedarf als den eines nicht behinderten Kindes gleichen Alters handelt oder dieser zum Großteil der Wohnsituation auf dem Bauernhof zurückzuführen ist, stellte das Gericht fest.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 12.09.2012 aktualisiert am 12.09.2012
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum