Urteil: Behörde haftet für herabstürzende Äste eines Straßenbaums

Die immer stärkeren Unwetter und Naturkatastrophen erfordern auch intensivere Kontroll- und Vorbeugungsmaßnahmen von den für die Umwelt-Sicherheit verantwortlichen Behörden. Zu dieser Auffassung kam das Landgericht Coburg (Az. 12 O 471/06).

Im vorliegenden Fall war die Krone einer Rotbuche, die sechs Wochen zuvor in einem vom schweren Gewittersturm heimgesuchten Waldgebiet auf einen die Kreisstraße befahrenden Pkw stürzte.

„Druckzwiesel“ immer bruchgefärdet

Der zuständige staatliche Forstbetrieb hatte nach dem gewaltigen Unwetter zwar alle Bäume am Straßenrand inspiziert und für gesund befunden. Allerdings besaß die Rotbuche, von der später das Geäst auf das Auto fiel, einen für jedermann sichtbaren ungünstigen Vergabelungsaufbau. Eine solche von den Fachleuten als „Druckzwiesel“ bezeichnete Kronenstruktur sei prinzipiell bruchgefährdet, erklärte die Anwaltshotline. Deshalb hätten die Mitarbeiter des Forstbetriebes besondere Vorsicht walten lassen müssen.

Die Baum-Eigentümer haben sich mit den anwachsenden Umwelt- und Naturbelastungen dabei auf ein stetig wachsendes Haftungsrisiko einzustellen. Daraus erklärt sich auch das jetzt veröffentlichte Coburger Urteil, nach dem die Waldbehörde für den Unfall-Schaden in Höhe von 6600 Euro voll aufzukommen hat.

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