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Bei 18 Strafpunkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei ist die Fahrerlaubnis unweigerlich weg.
Das gilt auch dann, wenn einige Tage nach dem Einziehen des Führerscheins ein Teil der Verkehrsvergehen verjährt ist und diese Punkte wieder aus dem Register getilgt werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern beschlossen (Az. 1 M 140/06).
Das Gericht hat damit die Klage eines Kraftfahrers zurückgewiesen, dem während eines laufenden Widerspruchsverfahrens drei seiner bis dahin 18 Punkte in Flensburg erlassen worden waren. Der Kläger habe zwar richtig festgestellt, dass für die Rechtmäßigkeit eines Fahrerlaubnis-Entzugs die zur Zeit der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend sei, doch damit ist eben nicht die Zusatz-Entscheidung im anschließenden Widerspruchsverfahren, sondern der eigentliche Bescheid der Behörde zuvor gemeint, erklärte die deutsche Anwaltshotline.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 23.12.2009 aktualisiert am 23.12.2009
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