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Stößt ein Motorradfahrer mit einer aus einer Koppel ausgebrochenen Pferdegruppe zusammen, ist es nach dem Unfall ohne Belang, mit welchem der Tiere sein Fahrzeug zusammenstößt. Die Halter aller Tiere müssen gemeinsam für den Schaden aufkommen, entschied das Saarländische Oberlandesgericht (Az. 4 U 615/04).Nach Auskunft der Deutschen Anwaltshotline bilden die Pferde in diesem Fall ein einheitliches Hindernis, bei dem von jedem Tier die gleiche Gefahr ausgeht.
Im vorliegenden Fall kam der Motorradfahrer bei dem nächtlichen Zusammenstoß ums Leben. Seine Frau klagte auf knapp 10 000 Euro Schadenersatz – die Reparaturkosten des Motorrades, die Abschleppkosten sowie die Kosten für Beerdigung, Grabstein, Trauermahl und Trauerkleidung. Die verschiedenen Pferdehalter konnten sich nicht einigen, wessen der sieben Tiere denn die Katastrophe letztendlich herbeigeführt habe.
Die Richter entschieden, dass es gar nicht darauf ankäme, ob das Unfallopfer überhaupt mit ihrem Pferd kollidiert ist. Zwar setzt eine Haftung voraus, dass das Tier den Schaden verursacht hat – allerdings nicht unmittelbar, etwa durch Beißen oder Treten oder Im-Weg-Stehen. Die Gefahr liege schon darin, dass ein Tier ausreißt und sich eigenmächtig ohne Rücksicht auf den Verkehr auf die Fahrbahn läuft. Und insofern seien die Halter aller ausgerissenen Pferde gleichermaßen für den Unfall verantwortlich.
geschrieben von (ampnet/nic) veröffentlicht am 16.10.2009 aktualisiert am 16.10.2009
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