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Temposünder
Die eigene Tochter hat einen Autofahrer an einer Radarfalle jetzt 150 Euro gekostet. Wie das denn? Ganz einfach: Der Vater war bei dem Tempoverstoß auf dem Foto nicht zu erkennen. Doch seine Tochter führte als Beifahrerin zu dem „geblitzten“ Auto und damit auch zum Fahrzeughalter.
Allein die Tatsache, dass die Tochter im Auto saß, reichte dem Gericht als Beweis, dass der Vater der Fahrer gewesen sein musste, berichtet das Portal fahrschule-online.de. Der Ertappte legte gegen das Urteil Beschwerde ein: Er sah durch die indirekte Beweisführung die Persönlichkeitsrechte seiner Tochter verletzt. Deswegen sei die Verwertung des Fotos nicht zulässig.
Doch das Oberlandesgericht Oldenburg war anderer Meinung (Aktenzeichen 2 Ss (Owi) 20/15): Beim Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes dürften auch unbeteiligte Personen mitfotografiert werden, wenn das unvermeidlich sei. Und bei der Verkehrsüberwachung sei das der Fall. Deswegen hielt das Oberlandesgericht die Verwertung des Beweisfotos für zulässig.
geschrieben von MID veröffentlicht am 16.06.2015 aktualisiert am 17.06.2015
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