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Ein Landwirt, der faktisch seine gesamte Ernte mit einer eigenen Biogasanlage in Strom umwandelt und diesen ins öffentliche Netz einspeist, muss seinen auf den Feldern eingesetzten Traktor voll versteuern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. II R 55/11).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, sind Zugmaschinen zwar normalerweise von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, doch nur solange diese Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden. In diesem Fall handelt es sich nach Auffassung der Münchener Bundesfinanzrichter aber um keinen reinen Bauernhof mehr.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 30.05.2013 aktualisiert am 30.05.2013
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