Urteil: Bremsscheiben müssen nicht vor jedem Fahrtantritt kontrolliert werden

Jedes Mal vor Fahrtantritt alle Bremsscheiben seines Transporters einer gründlichen Kontrollsichtung unterziehen zu müssen, übersteige für einen Lkw-Fahrer das Machbare.

Zumal die Scheiben sich hinter den Radfelgen verbergen und nur teilweise durch deren Löcher zu erkennen sind. Deshalb hat jetzt das Oberlandesgericht Celle (Az. 311 SsRs 138/08) dem Fahrer eines Sattelzugs eine Geldbuße von 100 Euro erlassen.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, wurde das Fahrzeug des Mannes von Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterverkehr auf einem Autohof angehalten und kontrolliert. Dabei fanden die Beamten in der vorderen rechten Bremsscheibe des Lkws zahlreiche deutlich sichtbare Wärmerisse, die bis in den Bereich der Innenbelüftung liefen. Diese Beschädigungen, meinten die Kontrolleure, wären dem Fahrer selbst aufgefallen, wenn er die Bremsanlage vor Fahrtbeginn in Augenschein genommen hätte. Da er das aber offenbar nicht getan hat, verurteilte ihn das zuständige Amtsgericht zu dem umstrittenen Bußgeld. Wogegen der Lkw-Fahrer aber Einspruch erhob und vom Oberlandesgericht Recht bekam.

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