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Bei der Anmietung eines Baggers muss sich der Mieter davon überzeugen, dass das Gerät versichert ist und er mit ihm auch umgehen kann. Sonst müssen Mieter und Fahrer des Baggers nach einem Unfall durch einen Bedienungsfehler für den Schaden in voller Höhe alleine aufkommen. Das hat in einem jetzt veröffentlichten aktuellen Urteil das Landgericht Coburg entschieden (Az. 23 O 96/07).
In dem vorliegenden Fall ging es um Reparaturkosten in Höhe von rund 15 000 Euro. Die waren angefallen, nachdem bei Erdarbeiten mit einem gemieteten Bagger die Schaufel so weit eingefahren wurde, dass ihre Zähne von unten in die Fahrerkabine schlugen und sie eindrückten. Der Vermieter des Baggers wollte nun von der Mieterin und ihrem Helfer, der das dabei beschädigte Gerät gefahren hatte, die Reparatur voll bezahlt haben, was die beiden verweigerten. Sie hätten sich darauf verlassen, dass für den Miet-Bagger eine Kaskoversicherung abgeschlossen sei und eine Schutzvorrichtung eine solche Beschädigung der Kabine durch die eigene Schaufel verhindern würde.
Die eigentliche Mieterin des Baggers muss für die Beschädigung durch den Fahrer aufkommen, weil sie diesen mit dem fremden Gerät hat arbeiten lassen. Der Bekannte jedoch ist schadensersatzpflichtig, weil er den Bagger durch einen eigenen Bedienungsfehler beschädigte.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 12.09.2008 aktualisiert am 12.09.2008
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