Urteil: Gestiegener Verkehrslärm rechtfertigt Mietminderung

Steigt das Verkehrsaufkommen und sind die Fenster an der Straße nicht ausreichend isoliert, können Anwohner eine Mietminderung fordern. In einem aktuellen Fall sah das Amtsgericht Berlin-Köpenick den Wohnwert wegen des Lärms herabgesetzt und sprach einer Mieterin eine Mietkürzung um 7,5 Prozent zu (Az. 4 C 116/10).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurde die Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln als Autobahn-Zubringer ausgebaut, wodurch das Verkehrsaufkommen auf bis zu 1000 Fahrzeuge pro Stunde anstieg. Zwar waren bereits Schallschutzfenster in der Mietwohnung vorhanden, sie isolierten den Lärm aber nicht mehr ausreichend, wie ein Gutachter feststellte. Auch wenn diese sich im einwandfreien Zustand befanden, konnten sie lediglich 32 Dezibel an Lärm dämmen. Den Anwohnern stehen aber bei der angestiegenen Verkehrsbelastung Fenster mit höherer Schallschutzklasse zu, die eine Schalldämmung von mehr als 40 dB aufweisen müssen.

Das Gericht sah deswegen den Wohnwert als herabgesetzt und damit die Mietminderung als gerechtfertigt an. Wobei die Berliner Richter auch die lange Wohndauer der Mieterin von fast 40 Jahren berücksichtigten, bei der immer mit Veränderungen des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist.

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