Urteil: Halbe-halbe bei ungeklärter Kollision zweier Fahrzeuge

Wird bei einem Unfall zweier Autos nur eines beschädigt, müssen die Halter beider Fahrzeuge letztendlich jeweils zur Hälfte für den Schaden des einen Wagens aufkommen. Und zwar dann, wenn bei gleichwertiger Betriebsgefahr der Unfallverlauf strittig bleibt und die Schuldfrage auch gerichtlich nicht geklärt werden kann, hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden (Az. 322 C 21241/09).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war bei dem Unfall ein Porsche zu Schaden gekommen. Der fuhr links neben einem Mercedes, als der plötzlich und ohne zu blinken in seine Richtung ausscherte. Der Mann in dem Mercedes behauptete dagegen, der bei dem anschließenden Crash beschädigte Wagen habe ihn überholt und sei dann einfach nach rechts auf seine Fahrbahn zurückgewechselt.

Trotz Einbeziehung eines Sachverständigengutachtens konnte der genaue Unfallhergang nicht aufgeklärt werden. Beide Versionen seien somit denkbar. Auch spreche kein erster Anschein gegen den „Fahrstreifenwechsler“ als augenscheinlichen Unfallverursacher, weil überhaupt nicht feststehe, wer eigentlich seinen Fahrstreifen gewechselt hat. Womit der Porsche-Halterin die Hälfte der Schadenskosten vom Mercedes-Fahrer zugesprochen wurde.

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