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Ein vom Gericht ausgesprochenes Fahrverbot wegen Überschreitung der Geschwindigkeit muss mindestens einen Monat betragen. Ein Fahrverbot „von einem halben Monat“ ist dagegen sachlich-rechtlich fehlerhaft und damit hinfällig. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf hingewiesen (Az. IV-3 RBs 210/10).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Rechtsanwalt außerhalb einer Ortschaft 45 km/h zu schnell unterwegs. Er wurde deshalb zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. [foto id=“343626″ size=“small“ position=“right“]Außerdem verhängte das zuständige Amtsgericht Wuppertal ein halbmonatiges Fahrverbot.
Das geringere Strafmaß ist vom Gesetz nicht gedeckt und damit unrechtmäßig. Zumal aus dem Umstand, dass in Ausnahmefällen ja auch gänzlich von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, nicht einfach nach richterlichem Gutdünken auf einen Wert zwischen 0 und dem gesetzlichen Mindestmaß von einem Monat interpoliert werden dürfe. Das sehe der Gesetzestext nirgendwo vor.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 09.02.2011 aktualisiert am 09.02.2011
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Als, ALS muss es heißen!
Wer durch Ortschaften rast sollte deutlich höher bestraft werden als mit 300 €!
Die Gefährdung Unbeteiligter ist in vielen Fällen versuchte Körperverletzung oder gar versuchter Tötung!
in deutschland werden autofahrer mehr bestraft wie ein verbrecher. darum gibt es weniger autosünder, dafür mehr verbrechen..
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Gast auto.de
Februar 13, 2011 um 4:40 pm UhrAutofan – wer lesen kann ist absolut im Vorteil … Es war ausserhalb also Ago. .. DummMichels überall.