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Auch ein Autofahrer, der in Rente ist, kann zur Zahlung eines erheblichen Bußgeldes verurteilt werden. Zwar hat ein Gericht bei seiner Entscheidung darauf zu achten, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Verurteilten außergewöhnlich schlecht sind. Dafür ist jedoch allein die Tatsache, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Rentner handelt, kein ausreichender Anhaltspunkt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm festgestellt (Az. III-3 RBs 440/11).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Autofahrer Rechtsbeschwerde eingelegt. Der bereits wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr Vorbestrafte war erneut mit Alkohol im Blut hinter dem Steuer erwischt und vom zuständigen Amtsgericht zu einer Geldbuße von 1000 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden.
Zumindest die Verhängung der hohen Geldstrafe hielt der Mann[foto id=“425842″ size=“small“ position=“right“] jedoch für unrechtmäßig. Schließlich habe das zuständige Amtsgericht selbst festgestellt, dass er bereits 75 Jahre alt und Rentner sei. Die Urteilsbegründung wäre aber mit keinem Wort auf seine als Pensionär beschränkten finanziellen Möglichkeiten eingegangen.
Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen sind bei der Verhängung der Regelgeldbußen nach dem Bußgeldkatalog in einem Urteil grundsätzlich nicht erforderlich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn dem Gericht vorgetragene Tatsachen darauf hinweisen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich schlecht sind. Die reine Feststellung, bei dem Verurteilten handele es sich um einen Rentner, ist noch kein solcher ausreichender Anhaltspunkt dafür.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 03.07.2012 aktualisiert am 03.07.2012
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