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Die HUK-Coburg darf ihren Kunden weiterhin Vergünstigungen anbieten, wenn sie im Streitfall einen Anwalt wählen, den der Versicherer empfohlen hat. Das hat das Landgericht Bamberg entschieden. Es wies damit eine Klage der Rechtsanwaltskammer (RAK) München ab.
Die Juristen wollten dem Versicherer verbieten lassen, auf Rückstufungen im Schadenfreiheitssystem zu verzichten, wenn sich der Kunde für einen Kooperationsanwalt entscheidet. Das verstoße nach Ansicht der [foto id=“390181″ size=“small“ position=“left“]RAK gegen den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Das Gericht sah dies anders.
Die Rechtsanwaltkammer wollte die Frage grundsätzlich klären, denn viele Rechtsschutzversicherer arbeiten mit ähnlichen Modellen wie die HUK-Coburg. Sie versprechen sich von der Kooperation mit einem Netz aus Anwälten, mit denen sie spezielle Honorarvereinbarungen treffen, geringere Ausgaben für Schäden. Die Kläger wollen eventuell in Berufung gehen.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 18.11.2011 aktualisiert am 18.11.2011
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