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Wer mit einem an seinem Auto angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, der kann nicht auf Schadensersatz durch die Vollkaskoversicherung hoffen. Denn die muss nur bei einem Unfall zahlen. Und davon kann nicht die Rede sein, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen „inneren“ Bedienfehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde. Das hat in einer Entscheidung das Amtsgericht München klargestellt (Az. 343 C 11207/11).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, geschah das teure Malheur dem Besitzer eines VW Passats. Der hatte an seinen Wagen einen Anhänger angehängt und fuhr dann im Rückwärtsgang los. Dabei verdrehte sich die Anhängerkupplung und der Anhänger schlug seitwärts am rechten Kotflügel neben dem Tankdeckel des Pkw auf, wo er eine 20 cm breite Delle hinterließ. Ein Schaden, den die Versicherung des Autofahrers aber nicht begleichen wollte.
Und das zu Recht, wie das bayerische Amtsgericht betonte. Ein mit mechanischer Gewalt von außen plötzlich einwirkendes Ereignis, wie es in der Definition eines Unfalls gefordert wird, fand nicht statt, weshalb die Unfallversicherung – zumindest laut Auffassung des Amtsgerichts – aus dem Schneider ist und der Mann auf seinen Reparaturkosten sitzen bleibt.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 15.05.2012 aktualisiert am 15.05.2012
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