Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Ein Schreiben des Arbeitgebers mit einer Kündigungsandrohung kann ausreichen, um dem Betroffenen ein drohendes Fahrverbot zu ersparen. So hat jetzt nach Angaben des ADAC aktuell das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (3 Ss OWi 2/2011 vom 26.1.2011).

In dem vorliegenden Fall hatte der Außendienstmitarbeiter einer Landmaschinenfirma bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h einen ungenügenden Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben [foto id=“353432″ size=“small“ position=“left“]Tachowertes zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 240 Euro und zu einem Monat Fahrverbot, wie im Bußgeldkatalog für den Regelfall vorgesehen.

Um das Fahrverbot abzuwenden, hatte der Anwalt des Betroffenen ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt, in dem dieser seinem Mitarbeiter die Kündigung androhte, wenn er einen Monat nicht fahren dürfe. Das Amtsgericht hielt dieses Schreiben allein für nicht ausreichend. Das sah das Oberlandesgericht Bamberg anders und betonte, dass Arbeitgeberschreiben grundsätzlich alleine ausreichen können, um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Wenn das Amtsgericht Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Bescheinigung gehabt hätte, hätte es unter Umständen den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen. Daher wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

April 23, 2011 um 8:09 am Uhr

alles dummes geschwätz,so ein scheiß gibts nur in deutschland was sind schon 20km/h mehr?gleich gericht,drohungen,bußgelder punkte in flensburg…in der schweiz gibts kein punktesystem,vergehen:strafe zahlen:weiterfahren!!!hier werden kinder vergewaltigt und die verbrecher kommen in eine heilanstalt und danach raus und als autofahrer wird man wie der größte verbrecher behandelt.aber wie gesagt der deutsche michel läßt sich eben alles gefallen…

Gast auto.de

April 20, 2011 um 12:50 am Uhr

104 Km/h … /2 = 57 /10 *3 -> weniger als 17m !!! Abstand … soll er man ruhig laufen und sich die Zeit nehmen drüber nachzudenken, was er verkehrt gemacht hat !!!
Ein LKW-Fahrer wäre bei adäquaten Bedingungen den Führerschein viel länger los…

Gast auto.de

April 19, 2011 um 7:10 pm Uhr

Wenn Rasen dann legal ist müssen dann Alkoholfahrten auch gemildert werden ?
Habe ne Bekannte die hat kleine Kinder gezwungen durch ne Trennung viel Streß Hat sie sich mal zuviel zugemutet . und ist promt erwischt worden. Hätte jetzut ne arbeit annehmen können aber ohne FS keine Chance . Sie wird mit ihren Kindern wohl weiter auf Amt leben . Sie weiß das sie scheiße gemacht hat .Auch das sie Bestraft werden muß .
Nur warum dürfen Raser da smachen und werden nicht bestraft ?

Gast auto.de

April 19, 2011 um 9:28 am Uhr

Ein Fahrverbot von einem Monat erhält meines Wissens auch der (ortsunkundige) Fahrer, der innerorts ein Tempo 30 Schild übersieht, und (auf einer Gefällstrecke) mit Tempo 61 geblitzt wird. Da soll sich keiner zu schnell sagen: Das passiert mir doch nicht !

Gast auto.de

April 18, 2011 um 3:48 pm Uhr

„Auto-Fans“ – die hier bereits ihre Meinung wiedergaben, kann man getrost samt und sonders täglich zur MPU vorladen; was allerdings kam etwas an den schon grenzenlos idiotischen Meinungen ändern dürfte!
Am besten man verzichte künftig auf solcherlei Meinungen ebenso wie auf jeglichen "Idiotentest" (MPU).

Gast auto.de

April 18, 2011 um 9:44 am Uhr

Ich sehe es genau so. Hält man einen ausreichenden Sicherheitsabstand, kommt wirklich so ein Depp und drängelt sich dazwischen. Man kann gar keinen Abstand halten. Die verantwortlichen sollten sich mal um die netten "Linksfahrer" kümmern. Auf einer 3spurigen Autobahn ist in der Regel die rechte Spur nahezu frei!! Das ist keine LKW-Spur!
Schöne Grüße

Gast auto.de

April 18, 2011 um 3:55 am Uhr

Na ja kann mann sehen wie mann will oder?!
Der Abstand ist eh quatsch,denn bei Einhaltung des Abstandes,drängelt sich doch bestimmt so ein Labersack wie schon geschrieben,dazwischen!!!!gerade mit nem Brummi möchte nicht wissen wie oft da die Sicherung gezogen wird um länger und schneller fahren zu können.Ich finde es jedenfalls gut,solche Urteile zu bekommen,jedem kann Mal was passieren und dieser ist dann froh,seinen Lappen behalten zu können.Ist sicherlich keiner hier,der hier seinen Senf dazu gibt,der noch nicht was falsch gemacht hat im Verkehr?!Frohes unf gesundes Schaffen

Comments are closed.

zoom_photo