Urteil: Kein Schadensersatz trotz Mietwagen mit Haftungsfreistellung

Wer seinen Mietwagen bewusst in einen Teich steuert, hat für den Schaden aufzukommen. Selbst wenn das Fahrzeug ausdrücklich mit einer Haftungsfreistellung angemietet worden war. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Autotyp in einem Werbespot des Herstellers mühelos durch tieferes Wasser fährt, da das Verhalten des Autofahrers grob fahrlässig bleibt, und nur ein milder Richter kann den Betroffenen zumindest von einem Teil des Gesamtschadens freisprechen. So geschehen vor dem Landgericht Osnabrück (Az. 12 O 2221/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein aus Nordhorn stammender Geländewagenfreak bei Sixt einen BMW X 3 für ein langes Wochenende angemietet. Den Werbespot des Herstellers kopierend, [foto id=“410958″ size=“small“ position=“left“]durchquerte er mit dem sportlichen Geländefahrzeug im niedersächsischen Vechta einen Teich. Dabei saugte der Motor statt Luft Wasser an und der Wagen blieb mit einem kapitalen Antriebsschaden mitten im Teich stehen. Der Gesamtschaden belief sich auf 10 210 Euro.

Der Mann hätte mit dem immerhin nur angemieteten Wagen nicht abseits befestigter Straßen fahren dürfen und sich auf alle Fälle vorher von der Tiefe des Gewässers überzeugen müssen, erklärt die Deutsche Anwaltshotline. Dass Verfahren endete mit einem Vergleich. Der Mann zahlt Sixt trotz der vereinbarten Haftungsfreistellung 4000 Euro und das Unternehmen verzichtet im Gegenzug auf alle weiteren Schadensforderungen.

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