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Schwere Geländewagen können weiterhin nicht mehr als Lkw besteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bekräftigt. Demnach ist die 2006 vom Gesetzgeber beschlossene Änderung bei der Kfz-Besteuerung nicht verfassungswidrig.
Bis zu der Neuregelung konnten Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen als Lkw besteuert werden, wodurch der Halter deutlich geringere Abgaben zahlen musste als zurzeit.
Rückwirkend zum Mai 2005 ist diese günstige Einstufung nicht mehr zulässig. Dagegen hatte der Fahrer eines 1990 gekauften Geländewagens unter anderem mit dem Hinweis auf einen Bruch des Vertrauensschutzes geklagt.
Aus der Sicht des Gerichts kann der Bürger jedoch nicht davon ausgehen, dass geltendes Recht für alle Zeiten unverändert fortbestehe. Das gelte auch bei der Kfz-Steuer (Az.: II R 62/07).
geschrieben von (hh/mid) veröffentlicht am 04.07.2008 aktualisiert am 04.07.2008
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