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Wer in einem mobil genutzten Wohnwagen lebt, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az. 2 K 1082/10).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, betrifft das Urteil eine Auszubildende im rheinland-pfälzischen Landkreis Bernkastel-Wittlich. Statt einen festen Wohnsitz zu haben, zog sie dort mit ihrem Wohnwagen herum. Zwar wurde dieser am jeweiligen Standort immer wieder fest installiert und ans Strom- und, soweit möglich, Wassernetz angeschlossen.
Zweck des Wohngeldes wäre die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dafür seien die Voraussetzungen bei ständiger Wanderschaft in einem Wohnwagen aber denkbar ungünstig.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 18.05.2011 aktualisiert am 18.05.2011
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