Urteil: Kollision mit Eichhörnchen ist kein klassischer Wildunfall

Eichhörnchen zählen in Deutschland nicht zum Jagdwild. Und weil das so ist, hat das Landgericht Coburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil (Az. 23 O 256/09) einer Autofahrerin 6000 Euro abgesprochen, die sie nach Auffassung der Richter zu Unrecht von ihrer Teilkaskoversicherung eingefordert hatte.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war der Frau im Wald urplötzlich ein Tier unter die Vorderreifen ihres Pkws geraten. Dadurch geriet ihr Wagen ins Schleudern und blieb schließlich mit einem Totalschaden liegen. Die Autofahrerin verließ sich auf ihren Teilkasko-Vertrag, mit dem sie gegen Kollisionen mit Jagdwild versichert ist und gab als Unfallursache einen Hasen an.

Doch die Richter machten der bei dem Unfall unverletzt gebliebenen Fahrzeughalterin einen Strich durch die Rechnung. Das Landgericht ließ die am Auto sichergestellten Tierhaare einer DNA-Analyse unterziehen. Der im Versicherungsprotokoll angegebene Hase entpuppte sich dabei als Eichhörnchen. Und das ist hierzulande nun einmal ein Jagdwild und damit von der Versicherung nicht erfasst.

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