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Ratgeber Recht
Ein Bundesland muss unter Umständen für einen Unfallschaden wegen eines abgenutzten Straßenbelags haften. So urteilte das Landgericht Detmold (Az. 9 O 86/15) und sprach einem gestürzten Motorradfahrer Schadensersatz und Schmerzengeld zu.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fuhr eine Gruppe Motorradfahrer auf einer regennassen Landstraße. Dabei verlor einer der Männer ohne ersichtlichen Grund die Kontrolle über sein Zweirad und stürzte. Er selbst verletzte sich aufgrund der relativ geringen Geschwindigkeit von etwa 40 km/h nur leicht, sein Motorrad aber war ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Gestürzte machte den Straßenzustand für den Unfall verantwortlich: Durch den schlechten Belag sei er gerade bei Nässe unzumutbar glatt gewesen. Er verlangte daraufhin vom zuständigen Land Schmerzengeld und Schadensersatz.
Das Landgericht Detmold gab dem Motorradfahrer recht. Das Land müsse und könne zwar keine absolute Sicherheit gewährleisten. Doch bereits 2008 wurde bei einer Zustandserhebung mangelnder Gripp des Straßenbelags festgestellt. Zwar müsse sich auch jeder Verkehrsteilnehmer selbst den Straßengegebenheiten anpassen, um Unfälle zu vermeiden. Doch kommt es dabei auf den Einzelfall an. Hier hatte das Land seine Pflichten versäumt, denn die Verwaltung hätte genug Zeit gehabt, zu reagieren. Das Gericht sprach dem Mann daher knapp 5.400 Euro Entschädigung zu.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 01.06.2016 aktualisiert am 01.06.2016
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