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Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind überwiegend positiv. So begrüßen etwa der ADAC und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) die Entscheidung. Zur Erinnerung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst entschieden, dass bei einem unverschuldeten Unfall Fahrradfahrer auch dann Anspruch auf vollen Schadensersatz haben, wenn sie keinen Schutzhelm getragen haben (Az. VI ZR 281/13).
Der Automobilclub sieht in diesem Urteil keinen Rückschritt in Sachen Verkehrssicherheit. Die Begründung: Die Erstattung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sei losgelöst von der Vermeidung von Unfällen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen. Vielmehr sollten alle Radler im eigenen Interesse einen Helm tragen – auch ohne rechtliche Verpflichtung. Auch der ADFC unterstützt das Urteil des Bundesgerichtshofs: „Es ist paradox, wenn erst gerichtlich festgestellt wird, dass das Opfer keinerlei Schuld am Unfall hat und dann die Schuld an den Unfallfolgen auf das Opfer abgewälzt wird“, ließ ADFC-Geschäftsführer Burkhard Storkverlauten. Der Deutsche Verkehrssicherheit (DVR) und die Deutsche Verkehrswacht (DVW) weisen hingegen darauf hin, dass ein Helm im Zweifel Leben retten kann und daher auch getragen werden sollte. Sie appellieren allerdings an die Vernunft der Radler und plädieren für eine Freiwilligkeit. Dass ein Helm im Zweifel Leben retten kann, dafür ist nicht zuletzt der in diesen Tagen aus dem Koma erwachte Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher das beste Beispiel.
geschrieben von auto.de/(shw/mid) veröffentlicht am 18.06.2014 aktualisiert am 18.06.2014
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