Urteil: Rammen ist keine gefährliche Körperverletzung

Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, da erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzt.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann. Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, war ein Pkw-Führer einem Motorradfahrer absichtlich hinten reingefahren und anschließend vom Unfallort geflüchtet. Der Bike hatte sich bei dem anschließenden Sturz einen Rippenbruch und Abschürfungen zugezogen. Vor dem Landgericht wurde der Pkw-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte die Tat gestanden, ging aber in Revision, da er mit dem Strafmaß nicht einverstanden gewesen war. Der Fall ging bis zu dem Bundesgerichtshof, wo dann entschieden wurde, dass der Täter nur eine einfache Körperverletzung begangen hat. Eine gefährliche Körperverletzung könne nur infrage kommen, wenn bereits ein Zusammenstoß von Pkw und Motorradfahrer zu den Verletzungen führen würde und nicht erst der Sturz. Nach dem Gesetz hätte ein unmittelbarer Kontakt zwischen Fahrzeug und dem Körper vorliegen müssen, damit die Straftat als gefährliche Körperverletzung gewertet werden kann.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Die Transformation: Mit Kia in Walla Walla

Tesla liefert mehr Reichweite

Tesla liefert mehr Reichweite

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

Elektrischer Familienfreund zum Sparkurs

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

marie therese

März 13, 2014 um 11:37 am Uhr

Häh? Was hat denn das Verkehrsrecht mit den Linken von 1968 zu tun? Denen ging`s um damaligen Staat und nicht um dein Auto 😀

Gast auto.de

März 11, 2014 um 11:15 am Uhr

1968 sagten die Linken, wenn sie den Staat nicht mit Gewalt kaputt machen können, dann werden sie es über die Instanzen tun. Dieses Urteil beweist, wie erfolgreich sie sind.

Wenn ich jemanden von einer Brücke stosse, dann bin ich kein Mörder, denn weder der Stoss, noch der Fall bringt die Person direkt um. Habe ich das in etwa richtig verstanden?

So sieht Recht in Deutschland heute aus?

Comments are closed.

zoom_photo