Urteil: Randalierender Fußgänger muss Führerschein abgeben

Auch wer als Fußgänger unter Alkoholeinfluss auffällt, kann seinen Führerschein verlieren. Zu Recht hatte die Verkehrsbehörde jetzt einem Mann die Fahrerlaubnis entzogen, der ohne Auto stark betrunken und randalierend auf einem öffentlichen Fest in Polizeigewahrsam genommen werden musste. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Az. 3 L 823/12) festgestellt.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatten Rettungskräfte den Festgenommenen zunächst in ein Krankenhaus gebracht, wo bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 3 Promille festgestellt wurde. Dabei trat er so aggressiv auf, dass ihn selbst in der Klinik noch Polizeibeamte bewachen mussten. Als der Mann sich nach der Ausnüchterung später weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Behörde seinen Führerschein.

Da der Betroffene nach eigener Aussage für die Fahrt zur Arbeit auf sein Auto angewiesen ist, befürchtete das Gericht, dass er in absehbarer Zeit nach übermäßigem Alkoholkonsum auch versuchen würde, Auto zu fahren, befand das Gericht.

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