Rollerfahren ohne Schutz

Urteil: Rollerfahrer müssen keine Protektoren tragen

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Der Fahrer eines Motorrollers muss nicht mit voller Motorradschutzkleidung fahren, um keine Mitschuld an einem Unfall zu tragen. Das hat das Landgericht Heidelberg in einem Urteil festgestellt (Az. 2 O 203/13) und einer Versicherung eine Abfuhr erteilt, die einem gestürzten Zweiradfahrer eine Teilschuld zusprechen wollte.

Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, war dem Mann von einem Auto die Vorfahrt genommen worden. Bei dem Sturz zog sich der Zweiradfahrer mehrere Beinbrüche zu. Zwar hatte er vorschriftsmäßig einen Helm getragen, die Versicherung aber meinte, die Verletzungen wären weniger schlimm gewesen, wenn der Rollerbesitzer vollständige Motorradschutzkleidung getragen hätte. Daher trage er eine Mitschuld und könne nicht kompletten Schadenersatz fordern.

Das Landgericht Heidelberg betonte, dass es keine Protektorenpflicht für Motorroller gibt. Es räumte jedoch auch ein, dass ein Mitverschulden nicht erst dann vorliegen kann, wenn gegen eine Rechtspflicht verstoßen wird. Verkehrsteilnehmer hätten alles Zumutbare zu unternehmen, um die Gefahr für sich möglichst gering zu halten. Dabei gehe es aber nicht um die maximal mögliche Sicherheit, sondern um eine „vernünftige Verkehrsanschauung“. Und eine komplette Schutzmontur für Rollerfahrer fällt nach Ansicht der Richter nicht darunter, da kein allgemeines Bewusstsein für Schutzkleidung bei Motorrollerfahrer in der Gesellschaft vorherrsche. Gleiches gelte etwa für den Fahrradhelm, wie erst kürzlich der Bundesgerichtshof klarstellte. Für großvolumigere Motorräder hingegen existiere ein solches Bewusstsein. Der Unfall ereignete sich zudem innerorts, wo geringere Höchstgeschwindigkeiten gelten.

Das Gericht kam sogar zu dem Schluss, dass sich ein Rollerfahrer in Motorradkombi aufgrund seines ungewöhnlichen Kleidungsstils möglicherweise sogar lächerlich mache. Darüber hinaus würden die Geschwindigkeiten eines kleinen Motorrollers auch von Rennradfahrern erreicht. Von ihnen zu verlangen, Protektorenkleidung zu tragen, wäre ebenso undenkbar.

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