Urteil: Rote Kennzeichen beim Oldtimer nicht zum Tanken nutzen

Besitzer eines Oldtimers mit rotem Kennzeichen dürfen mit ihrem Gefährt an organisierten Oldtimerveranstaltungen teilnehmen oder auch in die Werkstatt fahren. Doch wer mit seinem betagten Gefährt einfach nur zur nächsten Tankstelle fahren möchte, begeht, mit den roten Kennzeichen, eine Ordnungswidrigkeit.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05) bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser. Der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen nur zum Tanken gefahren ist.

Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen Oldtimer schraubt, darf den Wagen allein für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen und dabei auch tanken, erklärte die Anwaltshotline. Um den Wagen warten zu lassen, darf man außerdem noch in die Werkstatt fahren. Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung aber gerade nicht das Tanken.

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Gast auto.de

Dezember 25, 2009 um 2:50 pm Uhr

Die Kommentare sagen ja schon alles: die deutsche Justiz ist langsam verblödet, die Richterschaft ist frei in ihren Entscheidung, so frei daß nur Blödsinn rauskommt. Eine Fahrt zur Tankstelle ist bei einem Oldtimer doch wohl immer auch ein kleiner Service: alle Flüssigkeiten kontrollieren,Luftdruck kontrollieren und vielleicht das Auto waschen.Vor der Tür darf ich das noch fast nicht mehr machen. Soll ich denn wenn es zu einer genehmigten Oldtimerveranstaltung geht, früh morgens erst mal alles erledigen? Das ist ziemlich Weltfremd.
Wieso ist das rote Oldtimerkennzeichen steuerbegünstigt? Es kostet 192,00 Euronen im Jahr, genauso viel wie ein H-Kennzeichen. In anderen Ländern sind diese Kennzeichen steuerbefreit.
Was tun: immer eine Ausschreibung ins Auto legen mit variablem Datum.
Es lebe die BRD (Bananenrepublik Deutschland)

Emanuel Ebner

Gast auto.de

Dezember 22, 2009 um 11:43 pm Uhr

Tja…Sollche Richter und Anwälte …Sesselpupser sollten bei einer Oldtimerveranstaltung mit einem roten Punkt gekennzeichnet werden um sicher zu Stellen dass alle Oldtimerfreunde sehn was dass für CLONE sind : DICKE Backe iM NADELSTREIFEN…..un zu blöd um ein Rad zu Wegseln….selbst erlebt. Aber sollche Leute haben die Advokard . Aber keinen Liebling

Gast auto.de

Dezember 22, 2009 um 8:36 pm Uhr

haben die richter zu viel zeit oder haben sie keine richtige arbeit ,ich frage mich warum haben wir diese herren ,leute die sie verurteilen sollen werden wieder frei gelassen da sie keine zeit dafür haben ,diese herren sollen sie heim schicken.

Gast auto.de

Dezember 22, 2009 um 12:56 pm Uhr

Tja, hätte er noch den Luftdruck der Reifen kontrolliert wäre es eine legale Wartungsfahrt gewesen…..
Also immer schön aufpassen was man in einem solchen Fall aussagt.

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