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Nach einem Unfall hat der Verursacher dem Geschädigten auch den Wert des im Tank seines Fahrzeugs verbliebenen Benzins zu ersetzen. Denn erleidet der Unfallwagen einen so genannten konstruktiven Totalschaden und kann nicht mehr weiter in Betrieb genommen werden, ist der restliche Lraftstoff für den Autohalter nutzlos und stellt einen ersatzfähigen Schaden dar.
Das hat jetzt das Amtsgericht Solingen entschieden (Az. 12 C 638/12). Ohne Unfall hätte der Autofahrer den Tankrückstand ja ohne weiteres noch verbrauchen können, hieß es im Urteil.
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte das Fahrzeuggutachten des Sachverständigenbüros ergeben, dass sich noch ein entsprechender Kraftstoffrest im Wert von rund 77 Euro im kaputten Pkw befand. Die Unfallschuldige pochte allerdings darauf, dass der Betroffene gegen seine gesetzliche Schadensminderungspflicht verstoßen habe, der zufolge er den Kraftstoff vor dem Verschrotten des Autos hätte abpumpen müssen.
Dem wollte das Gericht jedoch nicht folgen. Das Abpumpen wäre für den Geschädigten zweifellos mit zusätzlichen und möglicherweise sogar erheblichen Kosten verbunden gewesen. Einer Privatperson jedenfalls sei die Prozedur in Eigenregie nicht zuzumuten. Dazu käme, das aus einem Fahrzeugtank abgepumptes Benzin in seinem Marktwert nicht mit dem Kraftstoff aus der Zapfsäule zu vergleichen ist und wohl kaum einen fairen Preis erzielen würde.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 30.08.2013 aktualisiert am 30.08.2013
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