Urteil: Sperrung des Arbeitslosengeldes nach Rotlicht-Verstoß

Überfährt ein Berufskraftfahrer eine Ampel bei Rot und verliert wegen des anschließenden Entzugs der Fahrerlaubnis seinen Job, kann das auch zur zumindest vorübergehenden Sperrung des beantragten Arbeitslosengeldes führen. Darauf hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hingewiesen (Az. L 3 AL 5066/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, begründet ein arbeitsvertragswidriges Verhalten nach Auffassung der Stuttgarter Richter nicht nur die Kündigung durch den Arbeitgeber, sondern auch eine Sperrzeit der Leistungen von der Arbeitsagentur. Dazu gehört jeglicher Verstoß gegen geschriebene oder ungeschriebene Haupt- und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Zumal von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist, weil der Mann wusste, dass es in dem Unternehmen auf Grund mangelnder Beschäftigungsalternativen keine andere Arbeit für ihn gibt.

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