Urteil: Steinewerfen von Autobahnbrücke ist versuchter Mord

Wirft jemand in der Nacht schwere Steinbrocken von einer Brücke auf die unbeleuchtete Autobahn darunter, so ist eine Verurteilung wegen des schweren Eingriffs in den Straßenverkehr nicht ausreichend. Vielmehr handelt es sich dabei immer auch um versuchte schwere Körperverletzung bzw. versuchten Mord. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof festgestellt (Az. 4 StR 450/09).

„Heer von Schutzengeln“

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wurden zwei Männer von der Polizei dabei gestellt, als sie gegen 22.30 Uhr gerade einen fast 38 Kilogramm schweren Granitblock über einer Brücke bei Großlehna schleppten, um ihn auf die darunter nach Berlin führende Autobahn zu werfen. Im Kofferraum ihres Wagens fanden sich zwei weitere Steine. Die Beiden gestanden, einige Nächte zuvor bis zu 58 Kilogramm schwere Gesteinsbrocken auf die Münchener Autobahn geworfen zu haben. Nur einem „Heer von Schutzengeln“ – so der Gerichtsbericht – sowie dem außerordentlichen Geschick der Autofahrer sei es zu verdanken gewesen, dass dabei nur erheblicher Sachschaden entstand und es keine Verletzten oder gar Tote gegeben hat.

Im Rahmen des Tatplans

Obwohl es auch den Tätern offenbar auf Personenschäden nicht ankam, schließt das nach Auffassung des Bundesgerichtshofs jedoch in keinem der Fälle aus, dass sie im Rahmen ihres Tatplans zumindest Verletzungen der Fahrzeug-Insassen billigend in Kauf genommen haben. Das schließt auch einen Mordvorsatz aus.

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