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Akohol am Steuer
Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall hat, der nicht in Zusammenhang mit diesem Zustand steht, den trifft bei verkehrsgerechtem Verhalten keine Schuld. Das hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil entschieden (Az. 10 U 299/14).
Wie die Deutschen Anwaltshotline berichtet, wollte ein alkoholisierter Autofahrer ein anderes Auto links überholen. Der Fahrer hatte dabei 1,04 Promille im Blut. Das andere Fahrzeug bog allerdings genau in diesem Moment nach links ab. Der Überholende konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Streit um den Unfallschaden ging vor Gericht. Der Linksabbieger argumentierte, er habe vorher gebremst und geblinkt. Allerdings räumte er ein, sich nicht nach hinten umgesehen zu haben. Er vertrat aber die Meinung, dass der Alkoholspiegel des Unfallgegners entschieden zu dem Zusammenstoß beigetragen habe. In nüchternem Zustand hätte der Fahrer nicht zu einem Überholmanöver angesetzt, so die Ansicht des Klägers.
Das Oberlandesgericht München sah die Sache jedoch anders. Es mache in diesem Fall keinen Unterschied, ob der Fahrer alkoholisiert war oder nicht. Es sei nicht auszuschließen, dass ein nüchterner Autofahrer genauso überholt hätte und es zu dem Unfall gekommen wäre, stellten die Richter fest. Trotz Trunkenheit habe sich der Überholer verkehrsgerecht verhalten und sein Zustand spiele daher keine Rolle, heißt es im Urteil.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 20.03.2015 aktualisiert am 20.03.2015
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