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Ein in Tschechien ausgestellter EU-Führerschein verliert hierzulande seine Gültigkeit, wenn die dortigen Behörden einen deutschen Wohnsitz für den Inhaber der Fahrerlaubnis eingetragen haben.
Darauf weist die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hin (Az. 11 ZB 07.1259). In dem umstrittenen tschechischen Führerschein war als Wohnort „Vohenstrauss, Spolková Republika Nemecko“ eingetragen.
Die Behörden in Tschechien können nur von dem Betroffenen selbst seinerzeit davon Kenntnis erlangt haben, dass er zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Fahrerlaubnis in der oberpfälzerisches Stadt gemeldet war und nicht in einem tschechischen Ort wohnte, der die Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Wohnsitzbegriffs laut EU-Recht erfüllt hätte. Insofern hat er sich das Dilemma mit dem ungültigen Dokument selbst zuzuschreiben.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 18.12.2008 aktualisiert am 18.12.2008
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