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Wer in der Dunkelheit mit ausgeschalteter Beleuchtung des Fahrzeugs und damit der Kennzeichen unterwegs ist, macht sich unter Umständen wegen Kennzeichenmissbrauchs strafbar. Wobei für eine Verurteilung keine Rolle spielt, ob die Beleuchtung extra abgestellt wurde, um bewusst eine Kontrolle und Identifizierung seines Gefährts zu verhindern, oder während der gesamten Fahrt zuvor bereits aus Vergesslichkeit überhaupt nicht eingeschaltet war. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor (Az. 2 Ss 344/11).
Wie die Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, musste die übergeordnete Instanz über ein Urteil des Amtsgerichts Göppingen befinden. Dessen Jugendrichter hatte einem betrunken Mopedfahrer den Führerschein entzogen und eine achtmonatige Sperre der Fahrerlaubnis angeordnet.[foto id=“376159″ size=“small“ position=“left“]
Insbesondere gegen das in der Urteilsbegründung neben der Trunkenheit aufgeführte Vergehen des Kennzeichenmissbrauchs setzte sich der ertappte Verkehrssünder zur Wehr. Er habe seine Beleuchtung nicht – wie behauptet – erst extra ausgeschaltet, um der Kontrolle durch das ihn verfolgende Polizeifahrzeug zu entgehen.
Was jedoch nach Auffassung der baden-württembergischen Oberlandesrichter zunächst ohne prinzipielle Bedeutung ist. Laut Straßenverkehrsordnung müssen bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen immer eingeschaltet sein – also auch die Kennzeichenbeleuchtung. Das Ausschalten bzw. gar nicht erst Einschalten der Beleuchtung bei Dunkelheit entspricht nach Ansicht der Richter dem – strafbaren – Verdecken des Kennzeichens bei Tageslicht.
Der Flüchtende hatte allerdings erst vorsätzlich gehandelt, als er die Polizei bemerkte. Erst da wurde ihm wohl bewusst, dass er alkoholisiert und möglicherweise fahruntüchtig ist. Insofern hätte er bis dahin lediglich fahrlässig gehandelt – was bei einer erneuten Verhandlung im zuständigen Amtsgericht zu einem geringeren Strafmaß führen könnte.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 01.09.2011 aktualisiert am 01.09.2011
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