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Auch bei einem zehn Jahre alten Gebrauchtfahrzeug handelt es sich um einen Sachmangel und nicht um normalen Verschleiß, wenn ein Leck in der Kraftstoffzuleitung zu einem Brand führt. So entschied das Oberlandesgericht in Celle (Az. 7 U 224/07; ADAJUR Dok. Nr. 77755).
In dem vom ADAC vorgelegten Fall erwarb die Klägerin ein zehn Jahre altes Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler. Zwei Monate später brannte der Motorraum des Wagens aus. Der Wagen war anschließend nicht mehr fahrtüchtig. Das Gutachten eines Sachverständigen kam zu dem Schluss, dass der Brand eindeutig auf eine undichte Kraftstoffleitung zurückzuführen war. Aus diesem Grund wollte die Geschädigte den Wagen zurückgeben, was der Händler jedoch ablehnte.
Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einem solchen Leck um einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch wenn der Käufer eines zehn Jahre alten Gebrauchtwagens mit einem gewissen Verschleiß rechnen muss, darf er trotzdem erwarten, dass der Motor beim Starten nicht in Flammen aufgeht.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 12.12.2008 aktualisiert am 12.12.2008
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