Urteil: Urin-Drogen-Schnelltest reicht für Entlassung eines Busfahrers

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Ein Busfahrer, der unter dem Einfluss von Drogen oder Betäubungsmitteln am Steuer eines öffentlichen Verkehrsmittels erwischt wird, ist unbestreitbar fahrdienstuntauglich und sofort zu entlassen. Für den schwerwiegenden Verdacht reicht das positive Ergebnis eines Kokain-Urinschnelltests durch eine Polizeistreife aus hat das Arbeitsgericht Berlin (Az. 31 Ca 13626/12) entschieden.

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, war bei der Polizei der Anruf einer Frau eingegangen, der Fahrer der Buslinie, mit der sie gerade unterwegs gewesen war, hätte schon zwei Kreuzungen bei Rot überfahren, einen Radfahrer in gefährlicher Weise bedrängt und die Passagiere, die ihn auf seinen Fahrstil ansprachen, aufs Übelste beschimpft. Woraufhin die von der Polizei informierte Einsatzleitung den Bus per Funk an der nächsten Haltstelle zwangsstoppen ließ, wo auch schon ein Blaulichtwagen wartete. Die Beamten stellte bei dem Fahrer zwar keinen Alkohol im Blut fest, dafür aber Kokain im Urin, und beschlagnahmten sofort dessen Fahrerlaubnis.

Daraufhin haben die Berliner Verkehrsbetriebe, dem Mann nach einer entsprechenden Anhörung fristlos gekündigt. In dem Personalgespräch gab er zu, am Wochenende mit Freunden gekokst zu haben. Allerdings zog er diese Aussage später zurück und bestritt von Anfang an die sein Fahrverhalten betreffenden Vorwürfe. Die Stimmung sei an diesem Tag im Bus einfach gereizt gewesen, da die Klimaanlage nicht funktioniert habe. Und in der Hitze wäre auch der Drogenschnelltest für den Konsum von Kokain wohl eher ein Witz gewesen, zumal das strafrechtliche Verfahren gegen ihn später eingestellt wurde. Was er jetzt auch von dem Kündigungsverfahren erwarte. Aber bereits der schwerwiegende Verdacht einer solchen Handlung rechtfertige die Verdachtskündigung.

Zumal die Indizien gegen den Busfahrer sprechen – nicht nur der positive Drogenschnelltest, sondern der Meldebucheintrag der von den Fahrgästen alarmierten Einsatzleitung.

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