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Wer während der Fahrt auf der Autobahn an seinem Navigationsgerät hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, handelt grob fahrlässig und muss deshalb für den Schaden voll aufkommen. Das hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az. 6 O 32/09).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, scherte der betroffene Fahrer eines gemieteten Mercedes-Benz nach einem Überholvorgang wieder in die rechte Fahrbahn ein. Anschließend wollte er mit Hilfe des Navigationsgeräts prüfen, ob er bei dem längeren Manöver die Raststätte verpasst hatte, an der er unbedingt auf die Toilette wollte. Beim Umschalten des Geräts auf den entsprechenden Suchmodus verlor er für einen Augenblick den Verkehr aus den Augen und fuhr auf einen vorausfahrenden Pkw auf. Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber hinausgehenden Schadensbetrag in Höhe von 4550,16 Euro zu übernehmen. Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt und damit jeglichen Haftungsanspruch seitens der Autovermieterin verloren.
Dem widersprach der Mann mit der Argumentation, er könne nichts Fahrlässiges darin sehen, von einem rechtmäßig im Fahrzeug installierten Gerät auch während der Fahrt entsprechende Informationen abzurufen. Laut Potsdamer Richterspruch aber haben Eingaben im Navigationsgerät für die Berechnung von Strecken oder ähnlichem nur im Stand zu erfolgen. Gerade auf einer Autobahn, die besondere Aufmerksamkeit verlangende, müssse sich ein Fahrer nur auf die nach vorheriger Programmierung automatisch und selbsttätig angezeigten Informationen beschränken.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 27.11.2009 aktualisiert am 27.11.2009
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