Urteil: Wegdrücken eines Handyanrufs im Auto verboten

Wer bei voller Fahrt und am Steuer des Autos sitzend einen lästigen Handyanruf „wegdrückt“ und das verbotene Gespräch so gar nicht erst annimmt, verstößt trotzdem gegen die geltenden Verkehrsbestimmungen und kann mit einer entsprechende Geldbuße bedacht werden. Darauf hat das Oberlandesgericht Köln hingewiesen (Az. III-1 RBs 39/12).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hat der betroffene Autofahrer wegen „fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons bei der Fahrt“ einen Betrag von 50 Euro zu berappen. Er war nach richterlicher Feststellung beobachtet worden, wie er sein Handy bediente.[foto id=“424997″ size=“small“ position=“left“]

Der juristische Begriff der Benutzung erfordert hier lediglich eine Handhabung, die einen klaren Bezug zu einer der Funktionen des Geräts hat, auch des „Wegdrücken“ eines Anrufes.

Die manuelle Aktivierung einer Einrichtung des Geräts, mit der ein eingehender Anruf abgewiesen und die Funkverbindung zu einem anderen Teilnehmer abgebrochen werden kann, hat laut Kölner Richterspruch einen solchen direkten Bezug zu den typischen Funktionen eines Mobiltelefons.

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