Urteil: Zaun hat Vorrang vor nachbarschaftlichem Wegerecht

Ein Zaun hat Vorrang gegenüber einem Wegerecht des Nachbarn. Eine solide Abgrenzung nachbarlicher Grundstücke sollte geeignet sein, mögliche Konflikte zwischen den verfeindeten Parteien von vorneherein zu vermeiden.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 836/06) den Besitzer einer Parzelle dazu verurteilt, auf ein ihm seiner Meinung nach zustehendes Wegerecht zu verzichten.

Im vorliegenden Fall war nach einer schon länger zurückliegenden Auseinandersetzung in dem notariellen Vertrag offenbar versehentlich ein zu kurzes Geh- und Fahrrecht eingetragen worden. Auf einer dem Dokument beigelegten Zeichnung endet der Weg absurder Weise schon mitten auf dem Nachbargrundstück – wo jetzt die umstrittene nachbarlichen Palisade steht, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. Der Parzellenbesitzer beharrte aber auf dem freien Zugang zu einer ins Obergeschoss seines Hauses führenden Treppenanlage, weil darin nun mal der von keiner Seite bestrittene Sinn der damaligen Vereinbarung bestanden habe. Obwohl die Benutzung dieser baufälligen Konstruktion inzwischen von der Stadtverwaltung untersagt worden ist.

Der Nachbar wollte den Zaun zum Schutz seiner Kinder, mit Blick auf die jetzigen baulichen Gefahren, behalten. Und das zu Recht, entschieden die Koblenzer Richter. In diesem Fall sei die gebotene Absicherung nachbarschaftlicher Gemeinschaftsverhältnisse per Zaun höher zu bewerten als die vagen Positionen des untergeordneten Wegerechts.

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