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Porsche
Das strenge US-Wertpapiergesetz gilt nicht für ausländische Investoren, die im Ausland Aktien von nicht-amerikanischen Unternehmen kaufen, das hat der oberste Gerichtshof in den USA aktuell entschieden und erschwert damit Klagen dieser Investoren vor US-Gerichten. Das Grundsatzurteil der Amerikaner freut derzeit vor allem Porsche.
Mehrere Hedge-Fonds haben den Stuttgarter Sportwagenbauer Porsche in den USA mit dem Vorwurf der Falschinformation und Marktmanipulation im Zusammenhang mit der gescheiterten Übernahme von VW verklagt. Verluste in Milliardenhöhe sollen ihnen dadurch entstanden sein. „Die Entscheidung des US-Gerichts bestätigt unsere Rechtsauffassung, wonach Klagen in den USA gegen Porsche unzulässig sind“, zitiert das „Handelsblatt“ einen Unternehmenssprecher. Zu viel Optimismus sei allerdings unangebracht, da das Urteil zuerst nur Fonds ausschließe, die nicht aus den USA stammten. Ob das Urteil auch Fonds mit Sitz in den USA betreffe, die Porsche Anteile außerhalb von US-Börsen gekauft hätten, sei unklar. Diese Frage werde nun genau geprüft, hieß es bei dem Autobauer.
Für die Rechtsprechung in den USA ist dieses Urteil dennoch spektakulär, schließlich machen immer wieder außergewöhnliche Urteilssprüche von sich Reden und laden Kläger außerhalb der USA geradezu dazu ein, ihre Klage bei einem US-Gericht einzureichen, auch wenn die Beklagten nicht aus den USA kommen und die Investitionen nicht in den USA vorgenommen wurden. Grund ist das als anlegerfreundlich geltende Kapitalmarktrecht der Amerikaner, das die Erfolgsaussichten im Klagefall deutlich hebt.
geschrieben von auto.de/(auto-reporter.net/arie) veröffentlicht am 28.06.2010 aktualisiert am 28.06.2010
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