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US-Hedgefonds-Klage gegen Porsche zurückgewiesen

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute eine Schadensersatzklage gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Porsche SE), abgewiesen. Die amerikanischen Kläger hatten Schadensersatzansprüche von rund 1,2 Milliarden Euro aus angeblichen Leerverkäufen sowie Swap- und Optionsgeschäften in Stammaktien der Volkswagen AG im Jahr 2008 geltend gemacht (Aktenzeichen 28 O 183/13). Die Porsche SE sieht sich durch das Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Fünfte gescheiterte Klage in Folge

Nach der Abweisung von Klagen durch die Landgerichte Stuttgart und Braunschweig ist dies bereits das fünfte Mal in Folge, dass Kläger mit ihren Vorwürfen gegen die Porsche SE gescheitert sind. Bisher hat keines der angerufenen Gerichte die Rechtsauffassung der Kläger geteilt.

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