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Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Nach Informationen des Verbands der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sieht der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des Bundeswirtschaftsministeriums für dienstlich genutzte Elektrofahrzeuge eine Sonderabschreibung. Sie soll im Jahr der Anschaffung in Höhe der Hälfte des Anschaffungswertes betragen.
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Darüber hinaus müsse eine effiziente und freie Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. Es sei nicht hinnehmbar, dass große Teile der aktuell zugelassenen Elektrofahrzeuge von der geplanten Schnellladeinfrastruktur ausgeschlossen werden, sagte Lange. (ampnet/jri)
geschrieben von AMP.net/jri veröffentlicht am 14.11.2014 aktualisiert am 14.11.2014
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