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Das Bundeskabinett hat die Gesetzentwürfe zum Jahressteuergesetz 2013 und zum Verkehrssteueränderungsgesetz beschlossen und damit Signale zur Förderung von Elektrofahrzeugen gesetzt.
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) begrüßte die Entscheidung, bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Elektro– oder Hybridfahrzeugen als Dienstwagen einen pauschalen Abzug zuzulassen. Er ist abhängig von der Größe der Batterieleistung der Fahrzeuge. „Dies ist ein erster Schritt, die höhere Kostenbelastung, die durch die Nutzung von Elektrofahrzeugen entsteht, auszugleichen und das Elektrofahrzeug auch für gewerbliche Kunden interessant zu machen“, sagte Verbandspräsident Volker Lange.
Darüber hinaus würden künftig auch alle reinen Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2015 neu zugelassen werden, für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, gilt weiterhin die Steuerbefreiung für fünf Jahre.
Der VDIK hält dies ebenfalls für einen richtigen Schritt. Private Kunden würden sich jedoch erst dann in größerer Zahl für E-Autos entscheiden, wenn deren Gesamtkosten auf dem Niveau herkömmlicher Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor liegen. „Ohne eine entsprechende Anschubfinanzierung wird das Ziel der Bundesregierung, eine Million Elektrofahrzeuge bis 2020 auf Deutschlands Straßen zu haben, nach wie vor nicht erreicht werden können“, sagte Volker Lange.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 24.05.2012 aktualisiert am 24.05.2012
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