Verantwortung für richtige Reifenwahl – Halterhaftung wird geprüft

Wer bislang mit einem Mietwagen bei winterlichen Verhältnissen unterwegs ist, muss selbst Sorge tragen, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Die Bundesregierung prüft nun eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, um eine Halterhaftung in die bislang geltende Regelung zu integrieren, meldet der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

Die bisherige Auslegung der Winterreifenverordnung erlaubt es Mietwagenfirmen, ihre Modelle auch bei Schnee mit Sommerreifen herauszugeben. Wünscht der Kunde die bei diesen Bedingungen vorgeschriebenen Winterpneus, um sicher unterwegs zu sein und ein drohenden Bußgeld zu vermeiden, kassiert der Vermieter häufig einen Aufpreis.

Eine Änderung der Regelung würde den Halter mit in die Verantwortung nehmen. Dann beginge ein Autovermieter, der seine Fahrzeuge mit nicht angemessenen Reifen herausgibt ebenso eine Ordnungswidrigkeit wie Privatpersonen oder Unternehmen, die Fahrzeuge verleihen oder beispielsweise als Dienstwagen zur Verfügung stellen.

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