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Verbandkasten
Wer einen Verbandkasten kauft, sollte auf die aufgedruckte Norm-Kennzeichnung achten. Seit Anfang des Jahres gilt die Nummer 13164; alte Kästen muss der Handel laut dem Kraftfahrzeuggewerbe-Verband ZDK bis Jahresende aus dem Programm nehmen.
Zum Inhalt zählen nun ein 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstripps und -kuppenverbänden, Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Andere Komponenten wie Mullbinden wurden dafür gestrichen.
Wer noch einen alten Kasten kauft, darf diesen aber bis zum Ablauf des Verfallsdatums weiternutzen. Ist dieses überschritten oder ist gar kein Kasten an Bord, droht ein Verwarngeld von 5 Euro. Bei der Hauptuntersuchung gilt dies als geringer Mangel.
geschrieben von sp-x veröffentlicht am 25.08.2014 aktualisiert am 25.08.2014
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