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Die der Pflicht, neu homologierte Fahrzeuge mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) auszustatten, wirft mehrere Fragen auf. So ist bisher unklar, ob bei einem defekten System die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs erlischt, und ob es bei der Hauptuntersuchung (HU) deswegen keine Plakette erhält. Außerdem ist laut „kfz-betrieb“ nicht geklärt, ob Originalsensoren durch Universalbauteile ersetzt werden dürfen.
Eine diesbezügliche Anfrage des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkanisierungshandwerk (BRV) beim Bundesverkehrsministerium ist ergebnislos geblieben. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bei der Frage nach Auswirkungen auf die ABE und HU auf die Zulassungsbehörden und Prüforganisationen verwiesen. Doch eine verbindliche Entscheidung können diese Stellen nicht treffen. Dekra-Reifenexperte Christian Koch hat daher eine verbindliche Rechtsgrundlage eingefordert, an der sich die Prüfingenieure beim Thema RDKS orientieren können.
Relevant sind die aufgeworfenen Fragen insbesondere im Falle eines Unfalls. Was geschieht, wenn ein Pkw mit defektem RDKS durch einen Reifenplatzer verunglückt und welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen entstehen? Hier müsse die Bundesregierung schnellstmöglich für Klarheit sorgen.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 12.02.2013 aktualisiert am 12.02.2013
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