Verbotene Lkw-Überholmanöver auf Schnee werden selten geahndet

Erst überholen Lkw mit Sommerreifen, dann stellen sich die schweren Laster auf schneeglatter Fahrbahn quer und verursachen Mega-Staus auf Autobahnen. Kein seltenes Bild, auch wieder in diesen Tagen. Doch die Polizei lässt hier meist Gnade walten, berichtete der Auto Club Europa (ACE) am 11.2.2009 in Stuttgart.

Wegen Missachtung des Lkw-Überholverbots bei Nebel, Schneefall oder Regen sind danach 2007 bundesweit lediglich in zwei Fällen Bußgeldbescheide ausgestellt worden. Selbst für Gefahrguttransporter ist das Risiko denkbar gering, wegen Missachtung spezieller Verhaltensvorschriften bei Schnee- und Eisglätte belangt zu werden. Eine vom ACE beim Kraftfahrt-Bundesamt beauftragte Sonderauswertung ergab, dass 2007 bundesweit insgesamt nur 25 Verkehrsverstöße in dieser Fahrzeugkategorie registriert und mit Strafmandaten geahndet worden sind. Der Club deutet dies als Hinweis darauf, dass entweder eine große Lücke in der polizeilichen Überwachung des Lkw-Verkehrs in Zeiten winterlicher Straßenverhältnisse besteht oder die Polizei hier nach dem Grundsatz „Gnade vor Recht“ verfährt.

Der ACE erinnerte an Pläne des Bundes und der Länder vom vergangenen Jahr, mit einem neuen Gesetz Deutschlands Straßen sicherer zu machen. Für Lastwagen sollte danach auf Autobahnen bei Schnee- und Eisglätte künftig ein Überholverbot gelten. Nach den Vorstellungen einiger Verkehrsminister könnte auf diese Weise das erhöhte Unfallrisiko und die Staugefahr eingedämmt werden.

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