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Der „vereinfachte“ Führerschein für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste kommt. Das Bundeskabinett hat jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf gebilligt. Demnach können die Rettungskräfte künftig einfacher eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge über 3,5 Tonnen erwerben. Sie müssen eine Einweisung sowie eine Prüfung direkt bei der Organisation absolvieren. Die Landesregierungen erhalten die Ausstellungsbefugnis.
Der Gesetzesentwurf wird nach Angaben von Verkehrsminister Peter Ramsauer spätestens im Frühjahr 2011 in Kraft treten, das Parlament muss noch zustimmen. Eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Bereich der Einsatzfahrzeuge ist seit der Einführung des europäischen Führerscheinrechts im Jahr 1999 erforderlich. Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden.
Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese Entwicklung soll mit dem Bundesratbeschluss nun gestoppt werden.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 16.12.2010 aktualisiert am 16.12.2010
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