Vereiste Scheibe – Ohne Durchblick droht Bußgeld

Bei niedrigen Temperaturen haben Laternenparker morgens ein Problem – vereiste Scheiben. Wer es aber in den frühen Stunden eilig hat und nur ein kleines Loch frei kratzt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wenn Windschutzscheibe und Seitenfenster nicht eisfrei sind und die Sicht auf die Straße nur eingeschränkt möglich ist, droht ein Bußgeld von zehn Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, sind neben den Unfallkosten 35 Euro Buße fällig. Selbst wenn der Fahrer unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, kann er eine Teilschuld zugesprochen bekommen, weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.

Autofahrer sollten deshalb vor der Fahrt alle Scheiben und Außenspiegel komplett frei kratzen. Einfacher ist es, abends eine Folie unter die Scheibenwischer zu klemmen, damit die Scheibe nicht vereisen kann.

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