Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Rechtliche Verfahrensfehler wie beispielsweise eine fehlende Anhörung von Betroffenen können Verkehrssündern Punkte und Fahrverbote ersparen. Denn gesetzlich ist jedem Beschuldigten ein Anspruch auf rechtliches Gehör zugesichert, so dass er seine Sicht der Sachlage darlegen kann.
Bei einem schriftlichen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens oder Raserei muss deshalb auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden. Findet sich keine entsprechende Belehrung, kann dies laut dem Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de zur Aufhebung der Bußgeldentscheidung führen.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 17.02.2010 aktualisiert am 17.02.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.