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Treffen Bus und Auto im Straßenverkehr aufeinander, ist Vorsicht geboten. Denn die Straßenverkehrsordnung verlangt vom Pkw-Fahrer besondere Rücksichtnahme. Doch bei vielen Autofahrern herrscht Unsicherheit über die Regeln.
Wer an einer Bushaltestelle vorbeifährt, muss mit aussteigenden Passagieren rechnen, die auf die Fahrbahn laufen. Der nachfolgende Verkehr darf den stehenden Bus daher nur sehr vorsichtig passieren. Auch der Gegenverkehr muss langsam fahren. Steigen Passagiere ein oder aus, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Das gilt auch generell bei stehenden Bussen mit eingeschaltetem Warnblinker. Wer sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben hält oder durch zu geringen Abstand Passagiere behindert, muss mit 40 Euro Bußgeld rechnen.
Auch beim Verlassen einer Haltestelle haben Busse Vorrechte. Andere Fahrzeuge müssen ihnen Vorfahrt gewähren. Tun sie das nicht, kostet das mindestens 5 Euro. Kommt es zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 30 Euro. Fährt ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinker eine Haltestelle an, ist das Überholen verboten. Andernfalls kostet es 40 Euro.
An Haltestellen gilt zudem Halteverbot. 15 Meter vor und hinter dem Schild sowie auf der Fahrbahnmarkierung ist Halten und Parken verboten. Bis zu 30 Euro Bußgeld sind bei Zuwiderhandlung möglich. Einzig Taxen dürfen kurz halten, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 25.10.2010 aktualisiert am 25.10.2010
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Gast auto.de
Juni 3, 2014 um 9:46 pm UhrMeines Wissens ist das HALTEN im engen Sinn, also kürzer 3 Minuten und kein Verlassen des Fahrzeuges, nicht generell verboten. Es sei denn ich behindere gerade in diesem Moment einen Bus.
Horst Dier
briefe2@arcor.de